Dohlenprojekt

Das Dohlenprojekt der GS Rabenstein und unserem Förderverein „Rückenwind e.V.“

Vor ca. 2 Jahren bekamen wir die Möglichkeit, über eine Pfandscheinspendenaktion unseres REWE-Marktes „Tino Renner“ Gelder für ein Projekt zu erhalten, die nicht allein nur der Schule zu Gute kommen sollten. Vielen Dank an Herrn Renner und sein Team für diese tolle Unterstützung.

Wir entschieden uns, die 4 Brutkästen im Turm unserer Schule mit Kameras auszustatten, um die Entwicklung von Nestbau bis Ausflug der Jungen unserer Dohlen auf einem Flatsreen im Erdgeschoss der Schule für unsere Kinder sichtbar zu machen.

Die Kunden des REWE-Marktes unterstützten die Aktion sehr, sehr fleißig, so dass ein gutes finanzielles Fundament zusammenkam. Vielen Dank an alle Unterstützer*innen.

Die restlichen benötigten Mittel für das Projekt bekamen wir durch unseren Förderverein „Rückenwind e.V.“, der uns während der ganzen Zeit wunderbar begleitete.

Nach sehr langer und mühsamer Suche fanden wir in der Firma CSB Döbeln einen fachkundigen und beratenden Partner für dieses Vorhaben.

Am 07. Januar 2021 wurden die Kameras eingebaut und die Untere Naturschutzbehörde Chemnitz unter Leitung von Herrn Börner sorgte zuvor noch dafür, dass alle Kästen ausreichend geeignet waren.

Das Projekt sollte, wie schon erwähnt, nicht nur der Schule zu Gute kommen, sondern auch der Öffentlichkeit.

Manchmal dauert es am Beginn der Aufnahme etwas, bis unsere Akteure zu sehen sind. Die Aufnahmedaten sind im Titel eingeblendet. 202103151719… wäre zum Beispiel der 15.03.2021 um 17:19 Uhr. Damit kann man die Zeitsprünge gut verfolgen.

Sollten Sie mit jüngeren Kindern die Aufnahmen anschauen, dann prüfen Sie bitte vorher, ob Sie ihnen die „Kampfszenen“ vom 15. und 16.03.2021 zumuten können.

Unser ausgewähltes Dohlenpaar hat sich von den 4 Brutkästen ausgerechnet den ausgewählt, der eigentlich für Falken gedacht und tiefer als die anderen ist. Daher mussten sie etwas fleißiger sein, als die anderen Paare.

Viel Spaß beim Mitverfolgen!

Die nächsten Termine

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Standort der Schule

Wichtiger Hinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt ( Transparenzanspruch). Schulen sind tranparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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